Donnerstag, 28. März 2024

5 Gründe, nicht zum Marsch für das Leben zu gehen: Die ultimative gif-Hitlist

5 Gründe, nicht zum Marsch für das Leben zu gehen

von Katholisch ohne Furcht und Tadel

  • Akute Grippe – wir wollen keine kleinen Kinder anstecken.sickgif
  • Autopanne am Samstag- aber es fährt bestimmt noch jemand vorbei, der einen als Anhalter mitnimmt. Vielleicht vorsichtshalber auch was schwarzes mit Antifalogo im Gepäck haben, für den Fall, dass einen ein anarchischer Kleinbus mitnehmen will.

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  • Schwangerschaft im neunten Monat.

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  • Schwerer geistlicher Notstand bei einem atheistischen Freund, den man mit Rat und Fürsorge beglücken muss.

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  • Unerwartetes Eintreten der Apokalypse. Da kann man nix machen.

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5 Hinweise, die dir sagen, dass du auf jeden Fall zum Marsch für das Leben gehen solltest:

  • Du bist lebendig und fähig, dich fortzubewegen.
  • Du magst dein Leben und willst, dass alle Menschen die Chance haben, so ein tolles Leben zu haben.
  • Du hasst dein Leben und willst, dass alle Menschen die Chance haben, ein besseres Leben zu haben, als du es führst.
  • Du wirst gerne geliebt so wie du bist, und findest es traurig, wenn Menschen nicht gewollt werden, weil sie sie selbst sind.
  • Du magst unser Grundgesetz und findest es gut, dass es das Leben aller Menschen schützt.

5 apologetische Must-Knows im Umgang mit Kritikern des Marsches für das Leben:

  • Der Marsch für das Leben richtet sich nicht gegen Homosexuelle, Ausländer, Linke, Nichtchristen oder sonst wen.
  • Er richtet sich nicht gegen Frauen, die abgetrieben haben oder abtreiben wollen.
  • Es ist ein Marsch im Gedenken an die abgetriebenen Kinder, der das Lebensrecht aller Menschen einfordert.
  • Der Marsch für das Leben ist sowohl verbal als auch tatsächlich gewaltfrei. Gewalttätig und aggressiv sind nur die Gegendemonstranten.
  • Der Marsch für das Leben ist generationenübergreifend und gesamtgesellschaftlich. Er ist gegen den Extremismus, der das Recht auf Leben an Bedingungen knüpft.
  • Punkt 6 (okay, es ist eine 5-Punkte-Liste, aber er ist wichtig): Abtreibung ist in Deutschland verboten. Es handelt sich also nicht um die Demonstration gegen ein Recht, sondern um die Demonstration zur Aufrechterhaltung und Bewahrung des Rechts.
  • Und wo wir gerade dabei sind: In einer Gesellschaft der Selbstbestimmung sollte man schon wissen, wovon man spricht. Weshalb man erst einmal hingehen sollte, bevor man verurteilt. Schließlich ist Vorverurteilung pfui, oder ist es etwa in Ordnung, Menschen zu verurteilen? Was zum nächsten Teil unserer Hitliste führt:

5 ultimative Must-do’s für eine Teilnahme am Marsch für das Leben

  • Nimm einen Mainstream-Menschen mit, der noch nie da war, und der keine Ahnung hat, was der Marsch für das Leben ist.
  • Nimm einen Mainstream-Menschen mit, der noch nie da war, aber der Berichterstattung glaubt.
  • Nimm gute Laune mit und, falls du katholisch bist, einen Rosenkranz
  • Wappne dich mit stoischer Ruhe und Lächeln. Du kannst ruhig ein wenig Mitleid haben mit den Gegendemonstranten, die ihr Leben so kacke finden und so wenig geliebt wurden, dass sie keinem Menschen das Leben zumuten wollen.
  • Sei ein bisschen sexy. Die Gegendemonstranten sind nicht nur fast alle absichtlich und ausnehmend hässlich, sie behaupten gleichzeitig gerne, Katholiken seien es.Wenn es einen Tag im Jahr gibt, an dem ein Minirock vielleicht nicht ganz inakzeptabel ist, dann dieser.

Der Artikel erschien auf: Katholisch ohne Furcht und Tadel

12 Kommentare

  1. An Katharina, Martina Rettul, Ron Kubsch, Felix Honekamp, Claudia Kaminski, Alexandra Linder,
    Österrreichs Weihbischof Andreas Laun, Cornelia Kaminski, und alle anderen AbtreibungsgegnerInnen!

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    was heißt diskretes „Fremdschämen“, ohne meinen „Gedanken“ zu nahe zu treten zu wollen?

    Sie oder Frau Rettul oder sonstwer vom anderen Ufer können mir gar nicht zu nahe treten.

    Um die Auseinandersetzung, das Pro und Contra Abtreibung halbwegs zu versachlichen, bitte ich um Beantwortung folgender Fragen:

    1.
    Was halten Sie von der Pränataldiagnostik bzw. anderen vorgeburtlichen Tests?
    2.
    Wenn eine schwangere Frau durch den Praenatest erfährt, dass das Schwangerschaftsgewebe im Falle der Austragung/geburt Trisomie 21 aufweist, ist die Frau dann berechtigt abzutreiben, ja oder nein?
    3.
    Wann ist für Sie ein Mensch ein mensch?
    a)
    ab der Geburt bzw. der extrauterinen Überlebensfähigkeit
    b)
    ab Verschmelzung der männlichen Samenzelle mit der weiblichen Eizelle
    c)
    ab der Einnistung des befruchteten Eies in der Gebärmutterschleimhaut
    4.
    Haben Sie gewusst, dass die Katholische Kirche von 1140-1869, unterbrochen von 1588-1591, im röm.-kath. Kirchenrecht die „Sukzessivbeseelung“ verankert hatte, welche bestimmte, ein männlicher Embryo sei nach 40 Tagen „beseelt“, ein weiblicher Embryo nach 80 Tagen?
    5.
    Sind Sie auch der Meinung, dass die Sukzessivbeseelung, eine inoffizielle, aber faktische Fristenlösung war, die nur um 4 Tage kürzer war als die heutige Zwölfwochenfrist?
    6.
    Wo genau steht in der Bibel, dass frau nicht abtreiben darf?
    (Das Gebot „Du sollst nicht töten“ ist auf Abtreibung nicht anwendbar)
    7.
    Ist Ihnen bewusst, dass es in Deutschland RELIGIONSFREIHEIT gibt, welche beinhaltet, dass man berechtigt ist zu sagen: „Es gibt keinen Gott!?“
    8
    Siehe Frage 7)
    Wenn manche Christen/-innen sagen: „Abtreibung soll nach Gottes Willen nicht sein!“, was ja eine berechtigte Meinung bzw. berechtigter Glaube ist, dürfen dann Atheisten/-innen sagen: „Für mich gibt es keinen Gott, schlussfolgerlich kann der nicht vorhandene Gott auch nicht gegen Abtreibung anstinken?

    Ich will kein taktvolles Schweigen, im Gegenteil, Sie können mir meinetwegen die Plattfüße noch platter treten durch WAHRHEITSGEMÄSSE Antworten?

  2. In der „Berliner Erklärung“ fordern die AbtreibungsgegnerInnen ein Verbot der Pränataldiagnostik und anderer vorgeburtlicher Tests mit der skandalösen „Begründung“, dass 95% der schwangeren Frauen abtreiben, nachdem sie erfahren, dass das Schwangerschaftsgewebe im Falle der Austragung bzw. der Geburt Trisomie 21 habe.
    Damit
    zeigen die AbtreibungsgegnerInnen ihre antidemokratische und bevormunderische Fratze.
    Wenn 95% der schwangeren Frauen nach dem Praena-Test sagen „Ich treibe ab“, so ist das ein Wille der breiten Mehrheit der in Frage kommenden Personen.
    Ich weiß nicht, wie der Mehrheitswille der Gesamtbevölkerung ist, aber ich meine, dass es auch diesbezüglich eine Mehrheit gibt.
    Im Zweifel
    sollte eine Repräsentativumfrage durchgeführt werden.
    Die 95% der abtreibenden Frauen sehen zu Recht im Praenatest eine „Entscheidungshilfe“ für die Frage: Treibe ich ab oder nicht?
    Wenn 95% der schwangeren Frauen sagen würden: „Wir wollen keine Pränataldiagnostik, wir wollen nicht wissen, ob im Falle der Geburt das Kind Trisomie 21 hat, DANN wäre es legitim, diese Praenatests zu verbieten oder die Kostenübernahme durch die Krankenkassen zu verweigern.
    Aber wenn 95% der schwangeren Frauen diesen Praenatest wünschen und nach einer „positiven“ Testauswertung (wenn mit hoher Wahrscheinlichkeit Trisomie 21 diagnostiziert wird) dann MUSS die Pränataldiagnostik von den Krankenkassen bezahlt werden.
    Ein Verbot
    der Praenatests bzw. Verweigerung der Kostenübernahme durch die Krankenkassen ist genauso eine Bevormundung wie die zur „Pflichtberatung“ hochstilisierte Zwangsberatung.

    Ich rufe alle LeserInnen auf, mich mit einer ggf. vernichtenden Kritik zu belegen, andernfalls muss ich das „Schweigen“ als „Zustimmung“ werten.

    Markus Michael WOLF

  3. An Frau Martina Rettul:

    Sehr geehrte Frau Rettul,

    Selbstverständlich habe ich schon darüber „nachgedacht“, dass manche Gerichte das Recht beugen.
    Nur scheint mir das eher der Fall zu sein bei dem Urteil des sogenannten „Bundesverfassungsgerichtes“ aus dem Jahre 1975 zum Thema Abtreibung.
    Der juristische Taschenspielertrick bestand darin, dass ein Zellklumpen zu einem „Menschen“ hochgejubelt wurde.
    Wer sagt, dass durch die Verschmelzung einer männlichen Samenzelle mit einer weiblichen Eizelle ein „Mensch“ entstanden sei, würde auch sagen, dass eine Medizinstudentin, die am ersten Tag des Ersten Semesters den Hörsaal betritt, dann bereits eine ausgebildete Ärztin sei???
    Die ganze Welt würde sich kaputt lachen bzw. es gäbe einen Sturm der Entrüstung.
    Hilfsweise
    merke ich an, wenn wenigstens im grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland festgeschrieben worden wäre, dass ab der Verschmelzung der männlichen Samenzelle mit der weiblichen Eizelle ein „Mensch“ entstanden sei, DANN hätte das sogenannte „Bundesverfassungsgericht“ keine Rechtsbeugung begangen.
    Und bei der Beurteilung der Frage, ob ein Embryo
    ein Mensch ist oder nicht, muss auf die unleugbare TATSACHE hingewiesen werden, dass der Embryo, selbst wenn man ihn völlig unversehrt aus dem Uterus entfernen würde, keine Überlebenschance hätte.
    Bis heute hat noch niemand eine künstliche Gebärmutter erfunden.
    Für mich ist die TATSACHE, dass der Embryo nur dadurch bis zur Geburt gelangt, indem er neun Monate lang den Körper eines Menschen in Anspruch nimmt, der Beweis, dass ein Embryo lediglich ein Zellklumpen, aber kein Mensch ist.
    Sie,
    Frau Rettul und andere Leute können natürlich der Meinung sein, dass ab der Verschmelzung der männlichen Samenzelle mit der weiblichen Eizelle ein „Mensch“ entstanden sei, den SIE nicht abtreiben dürfen, aber das gilt dann nur für SIE.
    Bei der Abtreibung gab es schon immer zwei „Linien“:
    Die eine „Linie“ war der Meinung, dass ein Embryo ein Mensch sei, der nicht abgetrieben werden dürfe, andernfalls begehe die Frau einen „Mord“,
    die zweite Linie befand, dass ein Embryo nur ein Zellklumpen ist.
    Ich gehöre eben der zweiten Linie an.
    Frau Rettul,
    ich habe noch ein paar Fragen an Sie:
    1.
    Kennen Sie eine(n) Abtreibungsbefürworter(in), die eine schwangere Frau zur Abtreibung gezwungen haben?
    2.
    Haben Sie gewusst, dass die Katholische Kirche von 1140-1869, unterbrochen durch die Jahre 1588-1591, im Kirchenrecht die Sukzessivbeseelung verankert hatte, welche de facto eine „Fristenregelung“ war, beruhend auf der Annahme, dass zu Beginn der Schwangerschaft der Embryo noch kein Mensch sei, sondern erst nach einer gewissen „Frist“?
    2a)
    Meinen Sie nicht auch, dass die Katholische Kirche sich nicht mal an der eigenen Nase ziehen sollte, der Öffentlichkeit die Sukzessivbeseelung „beichten“ sollte, mal ausrechnen sollte, wieviele „Kinder im Mutterleib“, richtiger gesagt, wieviele Zellklumpen von 1140-1869 aus den Gebärmüttern entfernt wurden, bevor die Katholische Kirche sich als moralische Instanz aufspielt?
    3.
    Wenn ab der Zeugung ein Mensch entstanden sein soll, warum wird im personalausweis die Geburt als Beginn des Lebens terminiert?
    4.
    Wenn der christliche Glaube die Abtreibung verbieten soll, WO genau steht in der Bibel, dass Frau nicht abtreiben darf?
    Das Gebot „Du sollst nicht töten“ beinhaltet kein Abtreibungsverbot.

    Solidarische Grüße
    Markus Michael WOLF

  4. An Martina Rettul:

    Frau Rettul, mit dem Ausdruck „Ehemaliges Zwangsmitglied der Katholischen Kirche“ ist GEMEINT: Als ich noch ein Baby war, wurde ich ohne meine Einwilligung in die Katholische Kirche hineingezwungen.
    Was halten Sie von folgendem Vorschlag:
    Wenn die Kinder bzw. Jugendlichen 14 – vierzehn – Jahre alt sind, können sie selber entscheiden, ob sie einer Religionsgemeinschaft angehören wollen oder nicht.
    Es ist demnach nicht nötig, dass ein Baby in eine Religionsgemeinschaft hineingezwungen wird.
    Und nun noch ein
    Wort zum „Zellklumpen“: Ich WAR auch mal ebenso wie Sie und alle Menschen weltweit ein Zellklumpen, aber das ist vorbei, ist Vergangenheit, ist Geschichte.
    Mag sein,
    dass ich auch jetzt noch ein Zellklumpen bin ABER mit dem Unterschied, dass ich den Vorgang der GEBURT hinter mir habe.
    Ich bin demnach ein „Mensch“, ein „Lebewesen“, eine „Person“, bin außerdem extrauterin überlebensfähig im Sinne
    1. Des Urteils des Supreme Court der USA vom 22.01.1973, Roe vs. Wade
    2. Des Artikels 1 der Charta der Menschenrechte
    3. Ausweislich des „fälschungssicheren“ Personalausweises, den ich immer mit mir führe.

    Mit freundlichen Grüßen – Markus Michael WOLF

    • Herr Wolf, Sie führen ja allerlei wichtige Dinge mit sich und auch auf. Aber ich glaube, Sie haben nicht verstanden, was ich vorhin anzudeuten versuchte: Also noch einmal anders: auf der formalen Ebene: Der Zwang zu Versalien (zu Großbuchstaben) u.ä. „schreit“ – auch zum Typografenhimmel und kündet darüberhinaus (wie jeder Lektor bestätigen kann) zuverlässig von einem Mangel an inhaltliche Nachdruck.
      Zum Rest: Schon mal darüber nachgedacht, daß „Recht“ gebeugt werden kann (auch am Supreme Court, bei der UN und anderswo) und daß „Gerechtigkeit“ deshalb der sehr viel weitere, zukunftsoffenere, menschlichere Zugriff auf unsere Existenz wäre? Eine Existenz, der zu wünschen ist, daß sie sich nicht in fälschungssicherem Rechthabenwollen und Rechtbekommen erschöpft.

  5. Frau Anna Binetta-Diouf schreibt unter Punkt 2 der „apologetischen Must-knows im Umgang mit Kritikern des Marsches für das Leben:

    „Er (der Marsch, M.M.W.) richtet sich nicht gegen Frauen, die abgetrieben haben oder abtreiben wollen…

    Korrektur:
    Ich bin ein ungläubiger Thomas, natürlich richtet sich dieser sogenannte „Marsch für das Leben“ gegen Frauen, natürlich auch gegen deren PartnerInnen, ÄrztInnen, sonstiges Umfeld.
    Aber bleiben wir jetzt mal bei den
    „Frauen, die abgetrieben haben oder abtreiben wollen“:
    Die „LebensmarschiererInnen“ fordern die Beibehaltung des § 218 StGB, der meiner Meinung nach niemals im Strafgesetzbuch hätte stehen dürfen.
    Die AbtreibungsgegnerInnen wollen abtreibende Frauen ins Gefängnis werfen, wollen ungewollt schwangere Frauen zum Gebären zwingen, ferner erklären die AbtreibungsgegnerInnen die abtreibungswilligen Frauen für unmündig, selbst zu entscheiden, ob Abtreibung oder nicht.
    Die Zwangsberatung, die als „Pflicht“beratung schöngeret wird, ist ein beredtes Beispiel dafür.
    Und im Falle der Schwangerschaft durch Vergewaltigung bezeichnen die AbtreibungsgegnerInnen abtreibende Frauen gar als „Gewalttäterinnen“.
    Lesen Sie den Artikel mit der Überschrift:

    „Es gibt kein Recht auf Abtreibung“ in kath.net vom 31. Juli 2007, 13:30 Uhr.

    Da reagiert die „Aktion Lebensrecht für Alle“, vertreten durch die damalige Bundesvorsitzende CLAUDIA KAMINSKI auf das Vorhaben von Amnesty International, ein Recht auf Abtreibung für Frauen und Mädchen zu fordern, die Opfer von Inzest und Vergewaltigung wurden.
    Die damalige ALfA-Vorsitzende Kaminski sagte unter anderem:
    „Erlittene Gewalt lässt sich nicht dadurch aus der Welt schaffen, dass man selbst Gewalt verübt oder in Auftrag gibt…“
    Eine vergewaltigte Frau, die die auf verbrecherische Weise erzwungene Schwangerschaft abbrechen lässt, wird als „Gewalttäterin“ denunziert.
    Und dieser „Marsch für das Leben“ soll sich angeblich nicht gegen abtreibende Frauen richten???

    Unter Punkt 3 der „apologetischen Must-knows im Umgang mit Kritikern des sogenannten „“Marsches für das Leben““ schreibt Anna Binetta-Diouf:
    „Es ist ein Marsch im Gedenken an die „“abgetriebenen Kinder““…
    Korrektur:
    „Abgetriebene Kinder“ gibt es nicht, es gibt nur abgetriebene Zellklumpen, Embryonen, Gebärmutterinhalte etc., aber keine abgetriebenen Kinder.

    Unter Punkt 4 dieser „apologetischen must-knows“ behauptet Frau Binetta-Diouf:

    „Der Marsch für das Leben ist sowohl verbal als auch tatsächlich gewaltfrei.
    Gewalttätig und aggressiv sind nur die Gegendemonstranten“.
    Korrektur
    Die Inhalte des (m)Arsches für den Tod sind „gewalttätig“.
    Wer fordert, dass Abtreibung, welche nach diesseitiger Rechtsauffassung ein Menschenrecht ist, behindert, erschwert, verunmöglicht, kriminalisiert, mit Gefängnis bestraft wird, transportiert „gewalttätige“ Inhalte, auch wenn der formale, äußere Rahmen scheinbar „gewaltfrei“ ist.

    Und unter Punkt 6 der must-knows schreibt Frau Binetta-Diouf:

    „Abtreibung ist in deutschland verboten. Es handelt sich also nicht um die Demonstration gegen ein Recht, sondern um die Demonstration zur Aufrechterhaltung und Bewahrung des Rechts.“
    Korrektur:
    Das ist ja gerade der Skandal, dass in Deutschland Abtreibung verboten ist, obwohl eine Abtreibung ebenso ein Menschenrecht ist wie z.b. die Meinungsfreiheit.
    Wer fordert, dass Abtreibung weiter verboten sein soll, transportiert, wie vorgesagt „gewalttätige“ oder sagen wir anti-demokratische, diktatorische Inhalte, was von den Gegendemonstranten/-innen ZU RECHT nicht zugelassen wird.

    Und nun kommen noch ein paar Anmerkungen zum Artikel

    „Unter falscher Flagge – Verleumdung einer guten Sache“

    1.
    Es heißt, der „Marsch ist Schweigemarsch, der an die im Mutterleib getöteten Kinder erinnert.“
    Korrektur:
    „Kinder im Mutterleib“ gibt es NICHT, das Leben beginnt auch erst ab der GEBURT, schlussfolgerlich kann man „Kinder im Mutterleib nicht töten“, ebensowenig man in einem RUNDEN Raum NICHT in die ECKE pinkeln kann.

    2.
    Es heißt:
    „Tatsache ist aber: Bei jeder Abtreibung stirbt ein Mensch“.
    Korrektur:
    Das ist keine „Tatsache“, sondern ein Brei aus Wahn, Halluzination, Verzerrung der Realität und Verleumdung.
    Tatsache ist, dass Schwangerschaftsgewebe kein „Mensch“ ist und dieses Schwangerschaftsgewebe wird nicht „getötet“, sondern aus dem Uterus entfernt.
    („Mein Bauch gehört mir und da bestimme ich ganz alleine darüber!“).

    3.
    Es heißt:
    „Man behauptet, die Aussage: Wenn du abtreibst, tötest du ein Kind eine Verurteilung sei.
    Es handelt sich aber lediglich um die Wiedergabe einer unleugbaren Tatsache.
    Korrektur:
    Siehe Punkt 2!

    4.
    Nun wird´s ganz brisant:

    „Dabei zeigt ein Blick in die Statistiken, dass nur ein verschwindend geringer Teil der Abtreibungen an Minderjährigen erfolgt und bei weit unter einem Prozent der Fälle wegen einer Vergewaltigung.“
    Korrektur:
    Winston Churchill sagte: „Ich traue keiner Statistik, die ich nicht selber gefälscht habe!“
    Vor ein paar Jahren bezifferte die „Polizeiliche Kriminalstatistik“(PKS) die Zahl der angezeigten Vergewaltigungen mit ca. 7.500 – in Worten: siebentausend-fünfhundert
    Experten/-innen gehen davon aus, dass 80% aller Vergewaltigungen nicht angezeigt werden.
    Man muss also die Zahl der in der Statistik erfassten Vergewaltigungen mit fünf multiplizieren, im vorgenannten Fall wäre das 5 X 7.500 = 37.500 – in Worten: siebenunddreißigtausendfünhundert.
    Eine US-amerikanische Studie wollte mal herausgefunden haben, dass in 5% aller Vergewaltigungen eine Schwangerschaft entsteht.
    Das wären in diesem Fall, wenn ich richtig gerechnet habe, 1.875 – in Worten: eintausendachthundertfünfundsiebzig.
    Fazit:
    Viele durch Vergewaltigung entstandenen Schwangerschaften tauchen ebensowenig wie die Vergewaltigung in Statistiken auf.

    Und nun „zerreisse“ ich als letztes den Punkt 6:
    Frau Binetta-Diouf behauptet:

    „In unserem Land ist Abtreibung verboten.
    Wer behauptet, Abtreibung sei ein Recht, bewegt sich NICHT auf dem Boden des Grundgesetzes und des Rechts.“
    Korrektur:
    Siehe meinen Kommentar vom 14. Oktober 2016, 11:32 Uhr.
    Im Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland findet sich kein Artikel, der einem Zellklumpen das Recht einräumt, neun Monate lang den Körper einer Frau zu beanspruchen, von ihren Körpersäften zu schmarotzen.
    Ich habe dargelegt und hoffentlich für die meisten „verständigen“ Menschen BEWIESEN, dass das Leben ab der GEBURT beginnt.

    Und nun fordere ich die AbtreibungsgegnerInnen auf, zu meinen Kommentaren Stellung zu beziehen.
    Das gilt insbesondere für die BefürworterInnen des Menschenrechtes auf Abtreibung.
    Bitte nutzt alle Foren aus, um unsere Meinung zum Thema Abtreibung ist Menschenrecht zu sagen.
    Ich wundere mich, dass meine Beiträge nicht schon längst allesamt „zensiert“, also gelöscht wurden.

    Solidarische Grüße
    Markus Michael WOLF
    Ehemaliges Zwangsmitglied der Katholischen Kirche
    Befürworter des Menschenrechtes auf Abtreibung.

  6. Frau Anna Binetta Diouf schreibt unter dem Absatz

    „5 Hinweise, die dir sagen, dass du auf jeden Fall zum „Marsch für das Leben“ gehen solltest:

    Punkt 5 lautet:
    „Du magst unser Grundgesetz und findest es gut, dass es das Leben aller Menschen schützt.“

    K o r r e k t u r :

    GERADE dann, wenn man den demokratischen Kern des Grundgesetzes liebt, muss man zur GEGENdemo gehen.
    Denn das sogenannte „Bundesverfassungsgericht“ hat insbesondere mit dem urteil zu Abtreibung im Jahre 1975 das Grundgesetz mit Füßen getreten und das Recht gebeugt.
    Es ist richtig, dass das Leben aller „Menschen“ geschützt werden muss.
    Da ist nur ein Haar in der Suppe.
    Es muss geklärt werden, wann ein Mensch ein Mensch ist.
    Und im Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland wird nicht ausdrücklich (expressis verbis) gesagt, dass ab der Zeugung, ab der Verschmelzung der männlichen Samenzelle mit der weiblichen Eizelle ein „Mensch“ entstanden sein soll.
    Dafür gibt es aber unwiderlegbare Beweise und Indizien, dass die Mehrheit der Menschheit nicht nur in Deutschland, sondern weltweit der richtigen Auffassung ist, wonach das Menschsein bzw. das „Personsein“, das menschliche Leben ab der GEBURT beginnt bzw. ab der extrauterinen Überlebensfähigkeit, also dann wenn das Neugeborene einen EIGENEN ORGANISMUS hat, der nicht nur vom Organismus der Mutter „unterscheidbar“, sondern erst recht „unabhängig“ vom Organismus der Mutter ist.
    Wenn ein „Mensch“ entstanden sein soll ab der Zeugung, ab der Verschmelzung der männlichen Samenzelle mit der weiblichen Eizelle, dann WIDERLEGE ich diese falsche und unwissenschaftliche Behauptung mit folgender unleugbaren Tatsache:
    Wenn die schwangere Frau stirbt, ist es nur noch eine Frage der Zeit, bis dieser ZELLKLUMPEN ebenfalls abstirbt.

    Und nun sehen wir uns den Artikel 1 der Charta der Menschenrechte an, in welchem es heißt: „Alle Menschen sind frei und gleich an Rechten GEBOREN“ –
    An dem Wort „geboren“ ist unstreitig und erwiesenermaßen erkennbar, dass das Menschsein (Personsein, menschliches Leben) ab der GEBURT beginnt, nicht mit der Zeugung.

    Nun sehen wir uns das Urteil des suprene court, des Obersten Gerichts der USA vom 22. Januar 1973, Rechtsstreit Roe vs. Wade an.
    Der supreme court hat rechtskräftig entschieden, dass das „Person sein“ ab der GEBURT beginnt und Frauen haben das RECHT, bis zur extrauterinen Überlebensfähigkeit des Fötus abzutreiben.
    Damals nahm der Supreme court an, dass ab der 28. Schwangerschaftswoche der Fötus extrauterin überlebensfähig ist.

    Ein weiterer Beweis, dass die Katholische Kirche selber nicht an ihr Geschwätz glaubt, wonach ab der Zeugung ein „Mensch“ entstanden sein soll, ist der Einblick in katholisches Schriftgut, in katholisches Archivmaterial.
    Da heißt es zum Beispiel, dass Papst Nepomuk(Phantasiename) am 07.11.1750 GEBOREN wurde.
    Wenn die Katholische Kirche WIRKLICH glauben würde, ab der Zeugung sei ein „Mensch“ entstanden, würde im katholischen Schriftgut stehen, Papst Nepomuk sei am 07.02.1750 GEZEUGT worden bzw. habe sich aus der männlichen Samenzelle des Herrn Sowieso mit der weiblichen Samenzelle von Frau Sowieso verschmolzen.

    Und noch ein Beweis, dass das Leben „fälschungssicher“ ab der GEBURT beginnt:
    Die CDU/FDP-Regierungskoalition unter Bundeskanzler Helmut Kohl hat etwa Mitte der 1980er Jahre den angeblich „fälschungssicheren“ Personalausweis eingeführt.
    In diesem Personalausweis wurde der Beginn des Lebens als mit der GEBURT definiert.
    Diese „christliche“ CDU besteht aus 66-75% aus Katholiken/-innen und wird auch von etwa 66-75% der katholischen WählerInnen gewählt.

    Und ich habe schon in mehreren Internetforen auf die Tatsache der „Sukzessivbeseelung“ aufmerksam gemacht, welche im römisch-katholischen Kirchenrecht von 1140-1869, ausgenommen in den Jahren 1588-1591 geltendes Kirchenrecht war.
    Die Katholische Kirche war zumindest über 700 – in Worten: über SIEBENHUNDERT Jahre der Auffassung, dass erst mit der „Beseelung“ ein Mensch entstanden sei, nicht ab der Zeugung, nicht ab der Verschmelzung der männlichen Samenzelle mit der weiblichen Eizelle.

    Kommen wir zurück zum Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland.
    Folgende Grundrechte hat das sogenannte „Bundesverfassungsgericht“ mit Füßen getreten:

    1.
    Das Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit der abtreibungswilligen Frauen.
    2.
    Das Recht auf körperliche Unversehrtheit.
    (Wenn die Frau NICHT schwanger sein will, dann beansprucht der Zellklumpen unberechtigt für geschlagene neun Monate den Bauch (den Körper) der Frau.
    3.
    Neun Monate lang mit einem dicken Bauch herumlaufen, ständig zum Arzt/zur Ärztin gehen zu müssen usw, die gesamte Schwangerschaft ist als mehr oder weniger schwere „Arbeit“ anzusehen.
    Nun besagt aber Artikel 12 Grundgesetz:
    Niemand darf zu einer bestimmten Arbeit gezwungen werden außer zu einer herkömmlichen, für ALLE gleichen Dienstpflicht.“
    Da Männer nicht schwanger werden, ist die Schwangerschaft keine für „alle gleiche Dienstpflicht“.

    Fazit:
    Gerade wenn jemand den demokratischen Inhalt des Grundgesetzes liebt, dann muss sie oder er diesen sogenannten „Marsch für das Leben“ vehement BEKÄMPFEN.

    Weiterer Sachvortrag erfolgt garantiert.

    Markus Michael WOLF
    Ehemaliges Zwangsmitglied der Katholischen Kirche
    Befürworter des Menschenrechtes auf Abtreibung

    • Tut mir leid Herr WOLF,
      „Ehemaliges Zwangsmitglied der Katholischen Kirche“, Ihre aktuelle Mitgliedschaft im Club der (typografisch) LAUTLOS S c h r e i e n d e n ist unüberhörbar. Und da taucht auch schon Ihre Gemeinsamkeit mit den ZELLKLUMPEN auf, wenns ans Eingemachte geht.

  7. Ich bin zwar kein ausgebildeter Theologe, aber trotzdem meine ich, beurteilen zu können, dass Abtreibungen mit dem christlichen Glauben vereinbar sind.
    In dem Gebot: „Du sollst nicht töten!“ sind Schwangerschaftsunterbrechungen nicht inbegriffen.
    Das Schwangerschaftsgewebe galt zu „biblischen Zeiten“, als das Alte Testament geschrieben wurde, nicht als „Mensch“, sondern erst ab der Geburt.
    Außerdem galt das Tötungsverbot sowieso nicht unumschränkt, man hielt es für legitim, Verbrecher zu töten (hinzurichten) und im Kriege hielt man es für legitim oder gar geboten, zu töten.
    Wenn Schwangerschaftsunterbrechungen als „Tötungsdelikt“ oder gar als „Mord“ gelten würden, dann wäre Abtreibung AUSDRÜCKLICH in den Zehn Geboten aufgeführt worden bzw. wäre als „11. Gebot“ erlassen worden.

    Somit gilt: Was nicht verboten ist, ist erlaubt.

    In der Bergpredigt, in den vier Evangelien nach Johannes, Lukas, Matthäus, Markus wird ebenfalls mit keinem Wort die Abtreibung verboten.
    Zu Jesu Zeiten waren Abtreibungen gang und gäbe, insbesondere Prostituierte trieben ab, wenn sie in Ausübung ihres Gewerbes schwanger wurden.

    Zum erstenmal hieß es ausdrücklich in der „Didache“, der ältesten Kirchenordnung: „Du sollst nicht abtreiben!“
    Das Dumme war nur, dass die Didache so um 100 nach unserer Zeitrechnung bzw. nach Christi geschrieben wurde, kein Bestandteil der Bibel und auch kein Bestandteil des christlichen Glaubens ist.
    Ich weiß nicht, wer bzw. wieviele oder wie wenig Personen diese „Didache“ geschrieben haben, aber die darin enthaltene Aussage: „Du sollst nicht töten“ gint nur die sehr subjektive Auffassung der Autoren wider.
    Fazit:
    Ich meine, Abtreibungen sind mit dem christlichen Glauben vereinbar, sind keine Tötungshandlung, erst recht kein „Mord“, denn das Schwangerschaftsgewebe ist kein Mensch, sondern nur ein Zellklumpen, eine Biomasse.
    Und
    selbst wenn immer noch jemand meint, Abtreibung sei mit dem christlichen Glauben unvereinbar, der liebe Gott will keine Abtreibungen, dann sei so ein ungläubiger Thomas darauf aufmerksam gemacht, dass wir RELIGIONSFREIHEIT haben.
    Diese Religionsfreiheit beinhaltet unter anderem die Freiheit NICHT an Gott zu glauben.
    Und wenn jemand nicht an Gott glaubt, glaubt er oder sie schlussfolgerlich(concludent) auch nicht daran, dass dieser NICHT existierende Gott keine Abtreibungen will.

    Ich fordere alle Katholiken/-innen auf, hierzu Stellung zu beziehen.
    Wer mit meinem Sachvortrag nicht einverstanden ist, kann mich gerne mit einer vernichtenden Kritik belegen.
    Wenn mir kein(e) Katholik(in) WIDERSPRICHT, dann tritt der altrömische Rechtsgrundsatz „qui tacet, considere videtur“ in Kraft.
    Dieser Rechtsgrundsatz heißt frei auf Deutsch übersetzt: „Wer schweigt, stimmt zu!“
    Wenn niemand widerspricht, bedeutet das, die Katholische Kirche ist derselben Meinung wie ich.

    Markus Michael WOLF
    Ehemaliges Zwangsmitglied der Katholischen Kirche
    Befürworter des Menschenrechtes auf Abtreibung
    :

  8. Frage:
    Wer hat die Fristenregelung beim Schwangerschaftsabbruch erfunden?
    Antwort:
    Halten Sie sich fest, ob Sie´s glauben oder nicht, es war die Katholische Kirche und zwar erfand und praktizierte die Katholische Kirche die Fristenregelung in Form der „Sukzessivbeseelung“ im römisch-katholischen Kirchenrecht, welche von 1140-1869, mit einer dreijährigen Unterbrechung von 1588-1591 in Kraft war.
    Danach galt ein männlicher Embryo 40 Tage nach der Verschmelzung der männlichen Samenzelle mit der weiblichen Eizelle als „beseelt“, ein weiblicher Embryo galt gar erst 80 Tage nach der Zeugung als „beseelt“.
    Gratian, der Vater des römisch-katholischen Kirchenrechtes, sagte: „Wer abtreibt, bevor die Seele im Leib des Embryos ist, ist kein Mörder!“
    Damals konnte man nicht feststellen, ob das Schwangerschaftsgewebe männlich oder weiblich war, daher wurde zugunsten der abtreibenden Personen unterstellt, es handele sich um einen weiblichen Embryo.
    Somit galt inoffiziell, aber faktisch eine 80-Tagesfrist, binnen welcher die Abtreibung nicht die Kirchenstrafe der Exkommunizierung nach sich zog.
    Diese 80-Tagesfrist war nur um 4 Tage kürzer als die heutige Zwölfwochenfrist.
    Im Jahre 1869 haben es sich die führenden Kirchenmänner anders überlegt, haben die Sukzessivbeseelung aus dem Kirchenrecht gestrichen und statt dessen die „Simultanbeseelung“ eingeführt, welche beinhaltete, dass sowohl männliches als auch weibliches Schwangerschaftsgewebe ab der Zeugung als „beseelt“ galten.
    Tatsache ist:
    Sowohl bei der früheren „Sukzessivbeseelung“ als auch bei der heutigen Fristenlösung wurde davon ausgegangen, dass das Schwangerschaftsgewebe nicht bereits ab der Zeugung ein Mensch war, sondern eine bestimmte „Frist“ später.
    Wenn die Katholische Kirche heute meint, gegen die Fristenlösung anstinken zu müssen, sollte sie der Öffentlichkeit gegenüber erst mal „beichten“, dass niemand anders als die Katholische Kirche es war, die diese Fristenregelung erfunden und über 700 Jahre praktiziert hat.
    Man kann nur schätzen, wieviele „ungeborene Kinder“ während der Gültigkeitsdauer der Sukzessivbeseelung „im Mutterleib ermordet“ wurden.
    Ernst beiseite:
    Es muss natürlich heißen, wieviele Zellklumpen oder wieviel Schwangerschaftsgewebe von 1140-1869, abzüglich der Jahre 1588-1591 aus Gebärmüttern entnommen wurde.

    Markus Michael WOLF
    Ehemaliges Zwangsmitglied der Katholischen Kirche
    Befürworter des Menschenrechtes auf Abtreibung

  9. Herrlich!
    Ein kleiner Hinweis von mir: Mitnehmen kann man auch eine Plastiktüte mit einem nassen Waschlappen sowie saubere Sachen zum Wechseln, da diesmal von der Gegenseite ziemlich eklige Protestformen angekündigt wurden.

    Sodann: Auch wenn es „eigentlich“ ein Schweigemarsch ist, wird jedes Mal irgendwo und irgendwann gesungen – was ich schön finde. Falls sich da Gruppen und Grüppchen finden, die etwas Bekanntes sauber anstimmen können, vielleicht gar mehrstimmig, wäre das sehr schön.

    Großer Gott, wir loben Dich!

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