Freitag, 29. März 2024

Die kirchliche Morallehre ist leibfeindlich und menschenverachtend

Leseprobe aus: Von Ablaßhandel bis Zölibat. Das »Sündenregister« der Katholischen Kirche.

Unser Leib ist unser Grab. Das meint nicht die Katholische Kirche oder der angeblich so misogyne Völkerapostel Paulus, sondern der Philosoph Platon (vgl. Gorgias 493a). Bei ihm herrscht die unsterbliche Seele kompromißlos über den sterblichen Leib, weil die Natur es so vorgibt: »Betrachte es auch von dieser Seite, daß so lange Leib und Seele zusammen sind, die Natur ihm gebietet zu dienen und sich beherrschen zu lassen, ihr aber zu herrschen und zu regieren« (Phaidon 79e–80b). Wie die antike Philosophie gibt Paulus dem Geist eine Vorrangstellung über den Leib, die jener durch Kontrolle über diesen ausüben soll: »Wenn ihr nach dem Fleisch lebt, müsst ihr sterben; wenn ihr aber durch den Geist die (sündigen) Taten des Leibes tötet, werdet ihr leben« (Rom 8, 13). Auch die Aufklärungsphilosophie wird später die Rolle des Geistes (verstanden als praktische Rationalität) bei der Affektkontrolle betonen – der zum Bösen tendierende Mensch zügelt sich mit Vernunft und Wissen.

Es geht jedoch bei Paulus nicht um eine platonische Leibfeindlichkeit (neben »Grab« ist »Gefängnis« eine platonische Metapher für den menschlichen Körper, vgl. Kratylos 400c), sondern um den Kampf des Neuen Menschen mit dem Alten Menschen, versinnbildlicht durch den Kampf von Geist und Fleisch (vgl. Gal 5, 19–23). Damit ist aber keineswegs eine Geringschätzung oder gar Mißachtung von Leiblichkeit gemeint, im Sinne eines »Grabes« oder »Gefängnisses« der Seele, im Gegenteil: Der Leib ist ihm gleichsam »Tempel des Heiligen Geistes« (1 Kor 6, 19). Während Platon Leib und Seele strikt voneinander getrennt denkt und in diesem Dualismus das Aufleben des einen mit dem Absterben des anderen verbindet (was bedeutet: solange der Mensch in seinem Körper lebt, ist seine Seele »tot« – erst sein körperlicher Tod bringt ihr »Befreiung«), geht Paulus davon aus, daß Leib, Seele und Geist eine vitale Einheit bilden, in der die Personalität des Menschen begründet liegt.

Das ist bis heute die anthropologische Sicht der Kirche, ja des Christentums. Denn, so betont Margherita Pelaja: »Gott wird Mensch, und mit der Menschwerdung wird der Leib der Tempel des Heiligen Geistes und kann in der Definition der menschli-chen Person nicht vom Geist getrennt werden« (S. 168). Lucetta Scaraffia stellt die Bedeutung dieses Menschenbildes für das Thema Sexualität heraus: »Wenn der Leib Abbild Gottes ist, kann er auch Instrument des Heils werden. Die Sexualität wird also als fundamentaler Faktor ausgemacht, als der Punkt, wo sich Körper und Geist miteinander verbinden, und auf den man Ein uß nehmen kann, um auf dem geistlichen Weg voranzuschreiten« (S. 73). Sexualität wird damit zum Gegenstand des religiösen Glaubens und der daraus abgeleiteten Morallehre.

Zwei der Zehn Gebote behandeln explizit die Sexualität: Ehebruch (Sechstes Gebot) und das Begehren der Frau des Nächsten (Neuntes Gebot). Doch auch das falsche Zeugnis (Achtes Gebot) dürfte in Fällen von Untreue oft eine Rolle spielen. Schließ- lich berührt unter (unerwünschten) Umständen auch das Fünfte Gebot den Bereich der Sexualität: »Du sollst nicht töten!« – Also: Schon im Dekalog dreht sich zwar nicht alles, aber doch vieles um Sex. Doch der Graben zwischen dem Objektivismus des Dekalogs und dem Subjektivismus in der Lebensführung der Moderne ist nirgendwo tiefer als beim Thema Sexualität. Zudem gibt es wohl kaum einen Gegenstandsbereich, zu dem mehr Unwissen existiert und (was besonders schlimm ist) als Information vermarktet wird, als die Haltung der Kirche zur Sexualität.

Einige Vorurteile (etwa das der »Lustfeindlichkeit«) halten sich so hartnäckig, daß es kaum Sinn zu haben scheint, sie zu widerlegen. Wohlmeinende, aber ebenso ahnungslose Interpreten der katholischen Sexualmoral meinen gelegentlich, daß Lustfeindlichkeit zwar als historisch tradiertes Problem existiere, aber längst durch die (geduldete) Praxis überwunden sei. Doch bereits im Hochmittelalter gab es eine Sexualmorallehre (nämlich die Thomas von Aquins), welche Lust, Leben und Beziehungskultur verband. Deswegen ist die Kirche heute gegen künstliche Be- fruchtung im Reagenzglas (etwas, von dem Thomas noch nichts ahnen konnte), weil diese zwar die Zeugung des Lebens im Sinn hat (also etwas Gutes), aber von den potentiellen Eltern nicht als lustvoll erlebt werden kann. Ginge es der Kirche in ihrer Sexuallehre tatsächlich nur um die Zeugung neuen menschlichen Lebens, wie ihr unter Hinweis auf den oft verkürzt zitierten Grundsatz der traditionellen (nicht mehr gültigen) katholischen Ehezwecklehre oft vorgehalten wird (Kanon 1055, CIC i. d. F. v. 1983 hebt Kanon 1013, CIC i. d. F. v. 1917 auf), was sollte sie dann gegen die Ausweitung der Zeugungsmöglichkeiten in Gestalt der In-vitro-Fertilisation, der künstlichen Befruchtung im Reagenzglas, einzuwenden haben? Darum allein geht es ihr aber nicht.

Worum geht es der Kirche dann? Es geht ihr beim Thema Sexualität um zweierlei: um die Verantwortung der Partner vor Gott (deswegen mischt sie sich überhaupt in die Frage der Sexualität ein) und die Verantwortung der Partner füreinander und für das, was aus der Partnerschaft entstehen kann. Entscheidend ist die transzendente Perspektive der Verantwortung vor Gott, denn bei aller Liebe und Zuneigung bleibt Gott das höchste Gut der christlichen Ehepartner. Ihre Ehe steht innerhalb der Schöpfungsordnung und ist daher letztlich, wie alles andere auch, »in den Dienst des auf den Schöpfer zurückgehenden Planes« zu stellen, wie Papst Paul VI. in seiner Enzyklika Humanae vitae betont (Nr. 13).

In der schöpfungstheologisch begründeten Würde des Menschen als Abbild Gottes ($ Schöpfungsglaube) liegt die enge Verbindung der beiden Verantwortlichkeitsbereiche. Es geht der Kirche daher weiterhin um die Personalität von Mann und Frau, deren Beziehung sich in der Sexualität besonders verdichtet. Es geht ihr damit um die Würde des Menschen als Mann und als Frau. Das personale Wesen des Menschen zeigt sich in seiner vollen Gestalt nur in Mann und Frau. Das ist Ergebnis der Schöpfung des Menschen, die nur im Plural gedacht werden kann: »Als Mann und Frau schuf er sie« (Gen 1, 27). In der Geschlechtlichkeit und in der Fähigkeit zur Vereinigung als Person (und nicht bloß als Körper) liegt die besondere Würde des Menschen, sein gottähnliches Wesen, das ihn als Geschöpf zum Abbild des Schöpfers macht. Im größten Geschenk des Schöpfers an sein Geschöpf, der Sexualität als Ausdruck der Liebe, sollen die getrennten Geschlechter wieder in vorbehaltloser Hingabe zusammenkommen. Christiane Florin und Eberhard Schockenho urteilen: »Sexualität hat aus kirchlicher Sicht eine dreifache Bedeutung: die Erfahrung von Lust, die Bestätigung der Beziehung und die Offenheit für neues Leben« (S. 62). Diese drei Bedeutungen gehören untrennbar zusammen. Konsequenz: »Wer diese Trias auseinanderreißt, degradiert Sex zur unwürdigen Verrichtung« (ebd.).

Die Trias von Liebe, Lust und Leben ist die Idee Gottes in Gestalt des Geschenks der Sexualität. Die Kirche ist der Ansicht, daß die Verwirklichung dieser Idee am besten in einer dauerhaften, stabilen, auf das Leben ausgerichteten und spirituell vertieften Beziehung gelingt, in der sich die Partner vertrauensvoll und mit der Bedingungslosigkeit echter Liebe einander hingeben. Die Kirche fördert in diesem Sinne die Beziehung von Mann und Frau, ohne auf Homosexuelle herabzuschauen – an der Neigung zur Homosexualität ist nämlich nichts sündhaft, und für die sündhafte Praxis hat die Kirche geeignete Strategien – nicht nur Sühne, sondern auch Vergebungsbereitschaft. Die Kirche deutet aber auch auf Hemmnisse, die einer Vertiefung dieser Beziehung im Wege stehen. Deswegen gibt es in der Kirche das Sakrament der Ehe, in dem die Liebesbeziehung von Mann und Frau am besten verwirklicht werden kann, deswegen gilt in ihrer Morallehre nach wie vor das Gebot der Treue, deswegen rät sie vom Gebrauch künstlicher Verhütungsmittel ab (vgl. die Enzyklika Humanae vitae Papst Pauls VI. von 1968; auch der unnatürliche Coitus interruptus wird als »gegen das Gesetz Gottes und der Natur« gerichtet verurteilt, Enzyklika Casti connubii Papst Pius’ XI. aus dem Jahr 1930).

Und deswegen betont sie seit jeher auch die Bedeutung der Sexualität in der Ehe. Das Konzil von Trient legte im 16. Jahrhundert nicht nur die liturgischen Regeln zur Eheschließung fest, sondern auch, daß die Ehe nur »durch den Vollzug der geschlechtlichen Vereinigung« (Peleja, S. 171) Bestand hat. Nicht Zeugungs- bzw. Empfängnis-, sondern Beischlafunfähigkeit wirkt sich demnach hemmend auf die fortgesetzte Geltungskraft des geschlossenen Ehebundes aus. Welche Blüten die kirchliche Sexualforschung in dieser Zeit trieb, beschreibt Margherita Pelaja sehr anschaulich (ebd.). So abwegig diese Ansätze aus heutiger Sicht sein mögen, so eindrücklich zeigen sie doch den hohen Stellenwert von Sex im kirchlichen Eheverständnis. Also: Die katholische Sexualmoral vergeistigt nichts und verschweigt auch nichts, sie legt jedoch Wert auf Dauerhaftigkeit von und Verant- wortung in Intimbeziehungen, die getragen sein sollen von der Lust aneinander – und an neuem Leben.

Sexualität ist heute jedoch der Bereich des menschlichen Lebens, der gemeinhin als Hort der »Eigenverantwortlichkeit« und des extrem-subjektivistischen Gewissensgebrauchs gilt – Motto: »Hauptsache, Du fühlst Dich gut dabei«. Warum das so ist, ist schwer zu verstehen, weil gerade da (im folgenden gehe ich vom Geschlechtsverkehr zwischen fortpflanzungsfähigen Männern und Frauen aus) immer ein Dritter eine Rolle spielt: der möglicherweise durch den Geschlechtsakt entstehende neue Mensch. Da man eine Schwangerschaft nie ausschließen kann, darf man auch diesen nicht aus dem Kalkül streichen. So einfach ist das also nicht mit der »Eigenverantwortung«. Man muß zumindest auch die unmittelbare Konsequenz zu tragen bereit sein. Eine »Eigenverantwortung« aber, die von vornherein die Tötung menschlichen Lebens billigend in Kauf nimmt, kann nicht als Orientierungsgröße des christlich-katholischen Gewissens gelten. Verantwortliche Sexualität sieht nicht nur auf sich, sondern auch auf die Folgen. Das bedeutet dann eben auch, für das möglicherweise entstehende neue Leben die Verantwortung zu tragen, und zwar vor einem Gewissen, daß sich dem Leben selbst verp ichtet weiß und vor dem Merksätze wie »Man kann’s ja immer noch wegmachen lassen!« nicht verfangen.

Die Kirche gibt eine Menschheitserfahrung weiter: Eine glückliche Partnerschaft basiert auf dem Willen zum Leben und der Bereitschaft zur Treue. Diese Erfahrung ernst zu nehmen, bevor man eigene Erfahrungen macht, ist ebenfalls Teil der »Ei- genverantwortlichkeit«, wenn diese über den Augenblick hinaus Bestand haben soll. Dann aber ist sie ohnehin immer auch eine Verantwortung für das Fremde, nicht nur für den Partner, sondern auch für das (möglicherweise) entstehende neue Leben oder für die Familie als ganze, namentlich für die Kinder, die aus der Ehe hervorgegangen sind. Gerade sie als potentielle Opfer einer Trennung sind auf die Treue der Eltern angewiesen. Gerade ihnen muß die Verantwortung gelten, gerade sie sollten schon ins Gewissen rufen, ehe sie ins Dasein gerufen werden.

Auch hier ist die katholische Sexualmoral ein Garant des Lebensrechts eines jeden Neugeborenen, etwas, das weder in der Zeit der Urgemeinde eine Selbstverständlichkeit war, noch heute eine solche ist. In Sachen Abtreibung bzw. Kindstötung wird jedenfalls schon früh die Differenz der jungen Christenheit zu der sie umgebenden antiken Gesellschaft deutlich. Während Platon im fünften Buch seines Hauptwerkes Politeia die Tötung Neugeborener als geboten betrachtet, während Leben oder Tod des Neugeborenen bei den Römern allein in der Entscheidungsbefugnis des Vaters lag (ius vitae ac necis; erst auf Druck der Kirche wird dieses »Recht« abgeschafft), berichtet der Diognetbrief über die Devianz der Christen: »Sie heiraten wie alle andern und zeugen Kinder, setzen aber die geborenen nicht aus« (Diognetbrief, 5). Von Beginn an stehen Christen auf der Seite des Lebens, weil ihr Gott ein Gott des Lebens ist und sich Christus selbst als »das Leben« vorstellt (vgl. Joh 14, 6). Und: Sie binden die Personalität des Menschen in die menschliche Sexualität ein. Was daran »menschenverachtend« sein soll, erschließt sich mir nicht.

Quelle: Josef Bordat: Von Ablaßhandel bis Zölibat. Das »Sündenregister« der Katholischen Kirche Lepanto Verlag (S. 215-221) 

Literaturnachweise

  • Otto Apelt (Hg.): Platon: Sämtliche Dialoge, Hamburg 2004. Margherita Pelaja: »Die Ablehnung der Sexualität«, in: »Große Hure
  • Babylon«. Zehn kirchengeschichtliche Klischees kritisch hinterfragt, Rückersdorf 2016, S. 167–186.
    Lucetta Scaraffia: »Der Zölibat«, in: ebd.: S. 71–92.
    Eberhard Schockenhoff / Christiane Florin: Gewissen. Eine Gebrauchsanweisung, Freiburg i.Br. 2009.

Weiterführende Literatur

  • Berthold Wald (Hg.): Freiheit und Bindung. Zur Ambivalenz mensch- licher Sexualität, Paderborn 2015.

 

5 Kommentare

  1. Der Kommentar zum Lebensschutz bezog sich auf die Prahlerei mit selbigem im Artikel oben. Man hat sich ja mit der Nummer 2266 im Katechismus ein blutiges Hintertürchen offen gelassen, das so gar nicht nach dem Lebensschutz klingt, der von der Kirche von allen anderen eingefordert wird.
    Allerdings sollte man diesen Katechismus vielleicht nicht allzu ernst nehmen, angesichts der klerikalen Nabelschau und Selbstbeweihräucherung, die er darstellt.
    Und weil die Menschen wissen, dass de im Titel dargestellte Einordnung richtig ist, ist das auch der Themenbereich, bei dem sich kirchliche Sexuallehre, euphemistisch ausgedrückt, schwer tut.

    • Nochmal: kann irgendjemand, selbst wenn er nicht an die christliche Offenbarung und Tradition glaubt, vor seiner Vernunft ernsthaft rechtfertigen, etwas *anderes* als KKK 2266 über die Ausübung der Staatsgewalt zu sagen?

  2. Korrektur: Die traditionelle Ehezwecklehre, die ich von der angeblich geänderten modernen nur dadurch unterscheidet, daß erstere eine Rangordnung der Zwecke ausspricht (aber auch ein Zweck niedereren Ranges bleibt ein Zweck!), während letztere sich über eine solche Rangordnung ausschweigt(!), ist mitnichten aufgehoben.

    Der Sache nach sagt die Änderung höchstens, daß man über die Rangfolge nicht *sprechen will* – was unter den Bedingungen moderner Glaubensvermittlung vielleicht sogar klug ist, denn der moderne Mensch hört „untergeordnet“ und versteht „vernachlässigbar, irrelevant, vielleicht sogar schlecht“. Sie sagt aber nicht, daß es nicht *an sich* eine Zweckranfolge *gibt*.

    • Grundsätzlich: da reden die Blinden von der Farbe. Und „Lebensschutz“ unter alken Umständen war noch nie ein Anliegen der Kirche und ist es auch heute noch nicht. Dafür gibts genug Beispiele. Eins davon findet man im Katechismus: 2266

    • 1. weiß ich nicht, was das jetzt speziell mit *meinem* Kommentar zu tun hat.

      2. KKK 2266 stimmt doch ganz einfach. Ob das mit ihrer Definition vom Begriff „Lebensschutz“ einhergeht, weiß ich nicht, ist aber unwichtig. Die Kirche will nicht einen Begriff verwirklichen, sondern allenfalls für das, was das Richtige ist – also konkret hier: nicht abtreiben, keinen Selbstmord begehen, keinen Selbstmord von anderen an sich begehen lassen – , einen Begriff finden, um dafür zu werben. Ich halte „Lebensschutz“ übrigens durchaus für einen geeigneten solchen. Wenn Sie „Lebensschutz“ nur nennen, was zu einem wehrlosen und damit nicht überlebensfähigen Staat bevorzugen, der dann letztlich auch keine Chance hat, Lebensschutz durchzusetzen – bitte. Die Meinung der katholischen Kirche ist es nicht.

      3. a) Die katholische Kirche besteht entgegen anderslautenden Gerüchten nicht nur aus dem Klerus. Der Autor des Buches, das hier beworben wird, ist verheiratet. Und der Klerus ist gegen anderslautenden Gerüchten zwar unverheiratet (mit Ausnahmen), aber deswegen nicht asexuell. Er verzichtet auf das, wonach es ihn verlangt; das heißt nicht, daß es ihn nicht danach verlangt.

      b) Wenn die „Farbe“ Menschen in Gemütsaufwallungen bringt, in denen sie manchmal gar nicht mehr richtig vernünftig denken können oder nur unter großer Mühe, dann ist die Möglichkeit nicht ganz von der Hand zu weisen, daß bisweilen die „Blinden“ besser von der „Farbe“ reden als die Sehenden.

      c) Und wenn die Kirche die Lehre des Herrgotts verkündet, der die ganze Geschichte ja schließlich geschaffen hat, dann verkündet sie etwas, was Der gesagt hat, der es notwendig am besten überhaupt weiß.

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