Freitag, 29. März 2024

Liturgiereform Pauls VI. wird 50 – Blick auf Annibale Bugnini, ihren Erfinder?


Eine Buchvorstellung von Clemens Victor Oldendorf

Bereits an anderer Stelle habe ich ein kleines Buch rezensiert, das sich 2019 als anregende Lektüre anbietet, wenn man in der Kirche auf fünfzig Jahre zurückblickt, seit die nachkonziliare Liturgiereform in gewisser Weise mit dem Missale Romanum Pauls VI. zu einem Abschluss gekommen ist und damit die sogenannte Neue Messe 1969/70 eingeführt wurde.

Ein Mann, Annibale Bugnini (1912-1982), wird gern als Schlüsselfigur dieser Reform angesehen, dessen Epitaph ihn Liturgiae Amator et Cultor nennt, kontrovers ist dabei nur, ob er dafür bewundert oder regelrecht gehasst wird, diese Schlüsselrolle gespielt zu haben. Man könnte auch an Martin Mosebachs Buch Häresie der Formlosigkeit denken und –  an dessen Untertitel: Die römische Liturgie und ihr Feind anschließend – fragen, ob Bugnini (oder Paul VI.) dieser Feind gewesen sei.

Saubere historische Recherche

Ganz nach der Methode der anerkannten historischen Forschung sichtet der Franzose Yves Chiron in seiner ursprünglich 2016 erschienenen Bugnini-Biographie die Quellen und Fakten in unvoreingenommener Weise. 2018 ist sie in englischer Übersetzung herausgekommen und damit erfreulicherweise einem breiteren, prinzipiell weltweiten Lesepublikum zugänglich. Ein Buch von nur zweihundert Seiten, darf man hoffen, dass es viele Interessenten findet, die es sich nicht nur ins Bücherregal stellen, sich vielmehr zu seiner vollständigen Lektüre entschließen. Dass ich hier sogar schon eine zweite Buchbesprechung dazu vorlege, zeigt außerdem, wie reichhaltig und vielseitig ich die Biographie einschätze, obwohl sie rein äußerlich nicht viele Seiten hat, schnell durchgeblättert und fast ebenso schnell gelesen ist.

Ich habe Bugnini als Schlüsselfigur der Liturgiereform Pauls VI. bezeichnet, weil ich nach der Lektüre auf der Suche nach einem Begriff war, der ihm gerecht wird. Chiron zeigt nämlich, dass es den geschichtlichen Tatsachen widerspricht, Bugnini gleichsam zum alleinigen Architekten der neuen Liturgie zu erklären und zum Genius einerseits oder zum Feindbild andererseits aufzubauen.

Liturgiereform: vorkonziliar – konziliar – nachkonziliar

Schon seit 1948 in der sogenannten Commissio Piana anwesend, die zur Karwochenreform Pius‘ XII. in ihren Schritten von 1951 und 1955 führte, war Bugnini inhaltlich einflussreich erst in der Phase von 1964 bis 1975. Während dieser Zeit hatte er nahezu uneingeschränkten und jederzeitigen Zugang zu Papst Paul VI., war aber auch in diesem Stadium mehr der Organisator und Koordinator im paulinischen Consilium, das die nachkonziliare Liturgiereform ausführte und richtiger: ausgestaltete, nicht sosehr der Genius der Reform. Das Consilium war  gewissermaßen Gegenspieler der Ritenkongregation, in der man die konziliare Liturgiereform 1965 als zum Abschluss gekommen betrachtete.

Wenn man Chirons Buch liest, wird dies auch nahegelegt, nämlich, zwischen einer konziliaren und einer nachkonziliaren Liturgiereform zu differenzieren, wobei sich begründet argumentieren lässt, letztere habe den konziliaren Reformauftrag überschritten. Sie steht also nicht, zumindest nicht im eigentlichen und engeren Sinne, in der Autorität und Verantwortung des Zweiten Vatikanischen Konzils, sondern in derjenigen Pauls VI., was eine Kompetenzüberschreitung nicht ausschließt. Diese Unterscheidung eines Reformauftrags durch das Konzil und einer konziliaren Liturgiereform von einer nachkonziliaren Liturgiereform Pauls VI. trifft auch der Salzburger Emeritus für Römisches Recht und Rechtsphilosophie Wolfgang Waldstein, an dessen Buch Hirtensorge und Liturgiereform aus 1976 man sich ebenfalls erinnert fühlt. Solche Zeitzeugnisse und Zeitzeugen bleiben wichtig.

Chirons Verdienst ist es insbesondere, viele von diesen in seiner Biographie neu zusammengeführt und gebündelt zu haben. Um nicht parteiisch zu werden, muss man auch die vorkonziliare Reform zumindest seit 1955 kritisch hinterfragen. Sie ist nicht sakrosankt, bloß weil Bugnini in dieser Phase noch ein kleiner, unbedeutender Sekretär ohne Einfluss war oder weil sie den Namen des fraglos zur traditionskonformen Lichtgestalt aufgebau(sch)ten Pius‘ XII. trägt.

Bugnini als Ideengeber zu Summorum Pontificum?

Bezeichnend schließlich, dass Bugnini sich bei Paul VI. dafür verwendete, die Weiterbenützung der liturgischen Bücher von 1962 unter Anwendung der Instruktionen von 1964 und 1967 und  in genau bezeichneten Kirchen für Gruppen zu gestatten, die Schwierigkeiten mit der Annahme der Liturgie von 1969/70 hatten. Es war Paul VI., der dieses Ansinnen als inopportun von sich wies. Eine Idee, die das Motuproprio von 2007 vollends (nach Vorstufen 1984 und 1988) aufgegriffen hat und sogar noch großzügiger umsetzt. Die Instruktionen von 1964 und 1967 sind nicht anzuwenden, eine Beschränkung auf speziell zugewiesene, privilegierte und autorisierte, Gottesdienststätten fehlt seitdem ebenso. Das kann sich freilich alles auch wieder ändern.

Bibliographische Angaben: Chiron, Y., Annibale Bugnini. Reformer of the Liturgy,  (Angelico Press) Brooklyn 2018, 200 Seiten, Paperback, ISBN 978-1-62138-411-3, Preis bei Amazon.de: € 31,20 ,-.Die Biographie gibt es außerdem in einer gebundenen Ausgabe und als E-Book.

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