Donnerstag, 28. März 2024

Kants aufgeklärter Staat ist brutal und unbarmherzig

„Ihr, die ihr hier eintretet, lasst alle Hoffnung fahren“, steht in Dantes „Göttliche Komödie“ am Eingang der Hölle. Es wäre auch die optimale Präambel für die Verfassung eines aufgeklärten Staats im Sinne Kants. Dort gäbe es keine Barmherzigkeit, keine Gnade, keine Umkehr, sondern nur die Diktatur des moralischen Imperatives, die jede Normabweichung brutal bestraft.

Theologisch-philosophisch gesehen ist die Aufklärung im Sinne Kants eine Apostasie-Bewegung. Sie leugnet die Erbsünde, die Göttlichkeit Christi und die Heilsnotwendigkeit der Sakramente. Der Mensch ist nicht mehr ein verwundetes Geschöpf, dessen Natur zum Bösen geneigt ist und das der Erlösung Christi bedarf. Er wird stattdessen naturalistisch eingeengt und seine Würde hängt allein von der Vernunftbegabung ab.

Aber wir wissen, dass der Mensch nicht immer vernünftig handelt. Und hier zeigt sich der Unterschied zwischen Kants Diktatur und einem katholischen Staat. Nach Kant gibt es keine Gnade und Barmherzigkeit für jemanden, der sündigt, unvernünftig handelt, ein Verbrechen begeht. Am Deutlichsten wird das in dem, was Kant über die Todesstrafe sagt:

„Hat er aber gemordet, so muß er sterben. Es gibt hier kein Surrogat zur Befriedigung der Gerechtigkeit. Es ist keine Gleichartigkeit zwischen einem noch so kummervollen Leben und dem Tode, also auch keine Gleichheit des Verbrechens und der Wiedervergeltung, als durch den am Thäter gerichtlich vollzogenen … Tod – Selbst wenn sich die bürgerliche Gesellschaft mit aller Glieder Einstimmung auflösete, müßte der letzte im Gefängnis befindliche Mörder vorher hingerichtet werden, damit Jedermann das widerfahre, was seine Thaten werth sind, und die Blutschuld nicht auf dem Volke hafte, das auf diese Bestrafung nicht gedrungen hat; weil es als Theilnehmer an dieser öffentlichen Verletzung der Gerechtigkeit betrachtet werden kann.“ (Quelle)

Die Legitimation der Todesstrafe ist in der katholischen Tradition unbestritten. Es gibt aber niemals ein „Sterben müssen.“ Man kann immer noch um Gnade und Barmherzigkeit bitten, wie es z.B. Augustinus immer wieder tat. Das ist auch der grundsätzliche Unterschied zwischen Christentum und Aufklärung: Die Aufklärung betrachtet den Menschen gleichsam als Vernunftmaschine und rächt jedes Vergehen im Namen der Aufklärung. Ganz anders das Christentum: „Der Menschensohn ist gekommen, um zu suchen und zu retten, was verloren ist“ (Lk 19,10).

Die Todesstrafe war damals üblich. Wie es in katholischen Staaten war, kann man anhand der Praxis der Hinrichtungen im Kirchenstaat sehen. Es gibt Berichte während der Regierungszeit Pius IX. (1846-1878) über das Ausführen der Todesstrafe (in: Feser, Edward, Bessette, Joseph, By Man Shall His Blood be Shed. A Catholic Defence of Capital Punishment). Zuerst gab es die Möglichkeit für den Papst, den verurteilten zu begnadigen. Wurde das Gnadengesuch abgelehnt, wurde die Hinrichtung vollzogen. Am Morgen vor einer Hinrichtung betete der Papst besondere Gebete für den Verurteilten. Priester waren da, um den Verurteilten auf seinem letzten Weg zu begleiten, ihm die Beichte abzunehmen und die Kommunion zu reichen. Es gab sogar einen Orden, der sich besonders um solche Belange kümmerte. In den umliegenden Kirchen wurde für seine Seele gebetet. Während der Hinrichtung hielten die Priester das Kruzifix, damit es das letzte sei, was der Verurteilte vor seinem Tode sieht. Es wurde alles getan, um eine gerechte Strafe zu vollziehen, aber vor allem, um das Seelenheil des Mörders zu sichern.

Es gibt also keinen Grund, die Aufklärung dem Christentum vorzuziehen. Nicht nur, weil es menschlicher ist, sondern, weil es darin Hoffnung gibt.

1 Kommentar

  1. einfach katholisch 15.03.2022
    Der Gegensatz von Aufklärung und Christentum ist hier meiner Meinung nach etwas zu pointiert dargestellt. Auch die in der Tradition der Aufklärung stehenden Staaten kennen den Gedanken der Gnade bzw. der Begnadigung für Verbrecher, über die die Todesstrafe verhängt wurde. So gab es in Frankreich etwa bis zur Ära Mitterands, als die Todesstrafe endgültig abgeschafft wurde, immer die Möglichkeit für zum Tode Verurteilte, sich per Gnadengesuch an den Präsidenten der Republik zu wenden; dieser konnte dann die Bitte erfüllen oder auch nicht. Auch ist dem modernen Strafrecht der Gedanke der Reue nicht fremd. Inwieweit es sich hier allerdings um tradierte christliche Restbestände handelt oder um genuin der Aufklärung zuzuschreibende Begrifflichkeiten, kann man durchaus kontrovers diskutieren.
    Was nun Kant betrifft -“ damit Jedermann das widerfahre, was seine Taten wert sind, und die Blutschuld nicht auf dem Volke haftet…,“ so scheint mir, dem Sprachduktus nach zu urteilen, seine Haltung sich eher aus aus einen rigoristischen Protestantismus zu speisen, bei dem die Gnade gänzlich verdunkelt ist, als aus seinem aufklärerischen Ethos heraus. Persönlich schließe ich mich in Punkto Todesstrafe Johannes Paul II an, der sie aus der Verfassung des Vatikanstaats streichen ließ, und dem derzeitigen Papst Franziskus, der sie ebenfalls vehement ablehnt.

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