Donnerstag, 28. März 2024

Abtreibung oder Lebensschutz?

In der neuesten Ausgabe von „Christ und Welt“ Nr. 29 vom 14. Juli 2022 erklärt Irme Stetter-Karp, die Präsidentin des Zentralkomitees der deutschen Katholiken: „Das ZdK tritt dafür ein, dass ein Schwangerschaftsabbruch nicht als reguläre medizinische Dienstleistung betrachtet wird. Es ist kein regulärer Eingriff und darf auch nicht als solcher behandelt werden! Wir machen uns für ein ethisch verantwortetes Handeln aller Beteiligten stark.“

Weiterhin führt sie aus: „Zugleich ist sicherzustellen, dass der medizinische Eingriff eines Schwangerschaftsabbruchs flächendeckend ermöglicht wird. Das ist derzeit nicht der Fall, weil insbesondere im ländlichen Raum – unabhängig von seiner konfessionellen Prägung – die gynäkologische Versorgung fehlt. Eine Reflexion darüber, wie das Angebot sichergestellt werden kann, steht an – was auch die Schulung von Ärzt*innen in der Ausbildung umfasst.“

Auch wenn für Katholiken in Deutschland sehr besondere und irrlichternde Statements von prominenten Funktionären des Laienkatholizismus nichts Neues sind, hat diese Aussage, mit der die ZdK-Präsidentin offenbar ihre persönliche Meinung öffentlich kundtut, eine besondere Qualität und Dimension. So möchte ich meine persönliche Meinung als einfach gläubiger Katholik dazu äußern: Ich empfinde diese Aussage und die damit verbundene Positionierung einfach nur als skandalös.

Wir Katholiken, Kleriker und Weltchristen, können und müssen Anstoß daran nehmen und die Lehre der Kirche aller Zeiten und Orte dagegensetzen. Der heilige Johannes Paul II. hat in der Enzyklika „Evangelium vitae“ am 25. März 1995 in den Abschnitten 72 und 73 unmissverständlich dargelegt:

„Die Gesetze, die Abtreibung und Euthanasie zulassen und begünstigen, stellen sich also nicht nur radikal gegen das Gut des einzelnen, sondern auch gegen das Gemeinwohl und sind daher ganz und gar ohne glaubwürdige Rechtsgültigkeit. Tatsächlich ist es die Nicht-Anerkennung des Rechtes auf Leben, die sich, gerade weil sie zur Tötung des Menschen führt — in dessen Dienst zu stehen die Gesellschaft ja den Grund ihres Bestehens hat —, am frontalsten und irreparabel der Möglichkeit einer Verwirklichung des Gemeinwohls entgegenstellt. Daraus folgt, daß ein staatliches Gesetz, wenn es Abtreibung und Euthanasie billigt, eben darum kein wahres, sittlich verpflichtendes staatliches Gesetz mehr ist. Die Gesetze, die Abtreibung und Euthanasie zulassen und begünstigen, stellen sich also nicht nur radikal gegen das Gut des einzelnen, sondern auch gegen das Gemeinwohl und sind daher ganz und gar ohne glaubwürdige Rechtsgültigkeit. Tatsächlich ist es die Nicht-Anerkennung des Rechtes auf Leben, die sich, gerade weil sie zur Tötung des Menschen führt — in dessen Dienst zu stehen die Gesellschaft ja den Grund ihres Bestehens hat —, am frontalsten und irreparabel der Möglichkeit einer Verwirklichung des Gemeinwohls entgegenstellt. Daraus folgt, daß ein staatliches Gesetz, wenn es Abtreibung und Euthanasie billigt, eben darum kein wahres, sittlich verpflichtendes staatliches Gesetz mehr ist.“

Abtreibung und Euthanasie sind also Verbrechen, die für rechtmäßig zu erklären sich kein menschliches Gesetz anmaßen kann. Gesetze dieser Art rufen nicht nur keine Verpflichtung für das Gewissen hervor, sondern erheben vielmehr die schwere und klare Verpflichtung, sich ihnen mit Hilfe des Einspruchs aus Gewissensgründen zu widersetzen.“

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