Dienstag, 19. März 2024

Massenmord und Menschenrechte: Die Französische Revolution

Erstveröffentlichung: 14. Juli 2019 | Update: 21. Januar 2022

Waffen klingen, Kanonen schlagen, Revolutionäre rufen: Aux armes, citoyens – zu den Waffen, Bürger. 1789 ist das Todesjahr der Tradition. Das Requiem aeternam deo wird angestimmt. Frankreich, die älteste Tochter der Kirche, wird aus den Angeln gehoben. Die Totenmesse Frankreichs stürzt ganz Europa in den Krieg.

Alles begann mit dem Einberufen der Generalstände. Die Staatskasse war leer und der König brauchte Geld. Dann geschah etwas Unerwartetes: der dritte Stand beanspruchte alle Macht für sich. Es kam zur Machtergreifung und zum Umsturz. Mit dem Sturm auf die Bastille am 14. Juli 1789 ging es los. Bald schon wurden revolutionäre Konstiutionen, Erklärungen und Dekrete erlassen.

Der Papst als Konter-Revolutionär

Eine der ersten außenpolitischen Kampfansagen kam vom Papst: Pius VI. protestierte ab 1791 mit dem Breve Quod aliquantum scharf gegen die Beschlüsse der Revolutionäre:

„Wo ist jene Gedanken- und Handlungsfreiheit, die die Nationalversammlung [conventus] dem in Gesellschaft lebenden Menschen wie ein unabänderliches Gesetz seiner Natur [naturae jus] zuschreibt? So ergibt sich notwendigerweise aus dem Inhalt ihrer Dekrete ein Widerspruch zum Recht des Schöpfers, durch den wir sind und dessen Großmut wir alles verdanken, was wir sind und haben.“Quod aliquantum vom 10. März 1791.

Der Papst hat knapp zwei Jahre gewartet, bis er sich äußerte. Zum Bruch war es gekommen, weil er merkte, wohin die Revolution sich entwickelte: zur Kirchenvernichtung. Im Breve drückte Pius VI. die päpstliche Opposition zu den modernen Menschenrechten, wie sie in der „Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte“ der Französischen Revolution stehen, erstmals umfassend aus.

Diese Opposition wird noch zugespitzt mit der päpstlichen Behauptung, dass „jene angeborene Gleichheit und Freiheit unter den Menschen sinnlos ist.“ Statt Freiheit und Gleichheit zitierte Pius VI. aus dem Römerbrief, um die vorrevolutionäre Gesellschaftsordnung biblisch zu legitimieren: „Ihr müßt notwendigerweise untertan sein.“ Der Papst sprach sich für eine monarchische Gesellschaftsordnung in Staat und Kirche aus. Im Staat, den er nach Augustinus „societatis humanae“ nannte, schulde man dem König Gehorsam. In der Kirche habe sich, wer getauft ist, der Kirche zu unterwerfen und müsse daher angehalten werden, der Kirche Gehorsam zu versprechen. Als theologische Referenzen bezog er sich auf Augustinus und Thomas von Aquin.

Pius kämpfte mit der Ablehnung der promulgierten Menschenrechte, die er als politische Anmaßung verstand, für die Wiederherstellung der vorherigen Herrschafts- und Gesellschaftsordnung. Die Opposition war politisch, religiös-theologisch war die Begründung. Der Papst verstand die neue politische Ordnung als eine häretische Zurückweisung der Dogmen und der Sitten und als eine Ermächtigung der Nationalversammlung über die Kirche im Geiste Luthers und Calvins. Das „religiöse Gefühl“, wie Schulin schreibt, war die treibende Kraft der Gegenrevolution.

1792 trat die die Revolution in eine neue Phase. Nach längeren Debatten zwischen verschiedenen Lagern und Positionen erklärte Ludwig XVI. Österreich den Krieg. Dies wurde als geschickter Schachzug des Königs gewertet – man verdächtigte den König, er ginge davon aus, dass Frankreich einen Krieg verlieren würde und dann das Ancien Régime wiederhergestellt würde. Sollte die Verschwörung stimmen? Sie wurde massiv befeuert durch Herzog Karl Wilhelm Ferdinand von Braunschweig. Der Herzog drohte „denkwürdige Rache“ an, sollte dem König etwas zustoßen. Nun galt der König als Verräter Frankreichs und der Revolution. Im August folgten Festnahme und Verhaftung. Sie gingen mit einem bisher nicht gekannten Ausmaß an Brutalität einher.

Massenmorde im September

„So entstand die Republik – im Kriege und unter Mord- und Greueltaten; und das gegen ihr Prinzip, wie Aulard sagt, der wie viele die Meinung vertritt, daß sie darum scheitern musste. Mit den Mord- und Greueltaten sind die Septembermorde gemeint, die Vernichtung des gefürchteten gegenrevolutionären Feindes. […] Sie fürchteten den mit den äußeren Feinden [Österreich und Preußen] einigen ‚inneren Feind‘: den König, die Aristokraten, die eidverweigernden Priester“ (Ernst Schulin, Französische Revolution).

„Septembermorde“ heißt in Zahlen: Ermordung von etwa 1.300 inhaftierten Männern und Frauen Anfang September 1792. Allein in Paris kam es zur Hinrichtung von 225 Priestern. Der September jenes Jahres war „das Anfangsdatum einer extremsten Phase der Französischen Revolution“ (Schulin); am 21. September 1792 wurde von der Nationalversammlung die Republik ausgerufen. Die neue revolutionäre Phase führte zur Massenemigration von über 30.000 Geistlichen.

1793 ging es radikal weiter. Im Januar wurde Ludwig XVI. enthauptet, im Oktober Marie-Antoinette. Der Kirchenkampf wurde zu einem Kampf gegen das Christentum selbst. Im Juli wurden auch die eidleistenden Priester zu „Volksfeinden“ erklärt. Nun wurden Prozessionen verboten, Kirchen geschlossen und zahlreiche Klöster enteignet. Bereits im März und April 1793 verhängte der Konvent für jeden Priester, der zur Deportation verurteilt wurde und diese verweigerte binnen 24 Stunden die Todesstrafe.

Es kam zum „Gegenkult der Revolution“, die Revolutionsideale „Freiheit und Gleichheit“ wurden zum neuen religiösen Bekenntnis. Am 10. November 1793 wurde in Notre Dame der neue Kult eröffnet. Die Kathedrale wurde umgewidmet zum Tempel der Vernunft, eine Schauspielerin wurde zur Göttin der Vernunft erhoben. In ganz Frankreich kam es zu Abschwörungen und zur Verhöhnung des Christentums in einem Ausmaß, dass erst 1917 während der russischen Revolution ähnlich wiederkehrte. Aber nicht nur Christen wurden ermordert, auch Revolutionäre wurden geköpft. Büchner zog in „Dantons Tod“ ein treffendes Resümee: „Die Revolution ist wie Saturn, sie frisst ihre eigenen Kinder.“

Der Sturm auf die Tuilerien am 10. August 1792. Gemälde von Jean Duplessis-Bertaux, 1793 | Public domain, via Wikimedia Commons
Der Sturm auf die Tuilerien am 10. August 1792. Gemälde von Jean Duplessis-Bertaux, 1793 | Public domain, via Wikimedia Commons

Das Ende der Terrorherrschaft

Am 28. Juli 1794 wurde Robespierre hingerichtet, der große Vordenker der Revolution war zum Terroristen mutiert und nicht mehr tragbar. Wenn auch nicht schlagartig, so endete dadurch doch letztlich die Terreur. Auf ihr Konto gingen 1.376 Todesurteile im Zeitraum vom 10. Juni bis zum 27. Juli 1794 und damit 156 mehr als in der gesamten vorherigen Zeit.

Was danach folgte, wird meist als retardierende Jahre beschrieben, abgelöst durch den Staatsstreich Napoleons 1799. Schulin spricht von „Ernüchterung“, vom Ende des Idealismus, davon, dass der Putz ab sei und Glanz nur noch bei der Armee gesehen worden sei.

Angriffe auf den Kirchenstaat und ein toter Papst

Und der Papst? Ab 1792 war Krieg. Pius VI. war vor allem damit beschäftigt den Kirchenstaat zu retten. Auch warb er in Deutschland durch Jean-Siffrein Maury für die gewalttätige Unterstützung der Konterrevolution. Erst als Pius im Juni 1793 damit rechnete, dass die revolutionäre Armee Frankreichs gegen die europäischen Mächte verlor, äußerte sich der Papst in einem geheimen Konsistorium durch eine Allokation vom 17. Juni 1793.

Der Papst bewertete die Revolution als tiefen Fall Frankreichs, und nannte Ludwig XVI. einen Märtyrer, der wie Maria Stuart für den katholischen Glauben gestorben sei. Im September 1793 wurde die Allokation veröffentlicht und ein Totenamt für Ludwig XVI. gelesen. Der Papst hoffte, dass die anti-revolutionären europäischen Mächte siegen würden Doch Pius VI. hatte sich verkalkuliert. 1794 brachte erneut wichtige Siege für die revolutionäre Armee. 1796 besetzte Frankreich unter der Führung Napoleons Mailand. Die Forderung Bonapartes, der Papst möge alle Verurteilungen gegen die Revolution zurücknehmen, erfüllte sich nicht.

Die Franzosen besetzten 1796 den nördlichen Kirchenstaat und drohten mit dem Marsch auf Rom. Im Juni 1796 wurde ein Waffenstillstandsabkommen zwischen Papst und Napoleon unterzeichnet, in dem die Frage nach der Rücknahme der Verurteilungen ausgeklammert wurde. Während den Friedensverhandlungen erstellte Pius VI. das Breve „Pastoralis sollicitudo“, und machte weitgehende Zugeständnisse. Die bürgerlichen Gesetze sollten nicht umgestoßen werden, man solle sich der Regierung unterwerfen. Die Legalität der Revolutionsregierung wurde damit implizit anerkannt. Das Breve wurde von Royalisten und romtreuen scharf kritisiert. Aber auf die entscheidende Forderung der Revolutionsregierung, nämlich, dass der Papst die früheren Verurteilungen zurücknehme, verweigerte Pius VI. Das Klima heizte sich auf und es kam zu keinem Ergebnis.

Am 27. Dezember 1797 wurde der französische General Duphot ermordet und der Kirchenstaat vollends besetzt. Am 15. Februar 1798 proklamierten die Jakobiner die Römische Republik. Pius VI. musste in die Toskana fliehen und wurde im März 1799 nach Frankreich deportiert, wo er am 29. August desselben Jahres starb.

Ein neuer Papst und die Zukunft der Kirche

Der Papst war tot, Rom war besetzt. War das das Ende des Papsttums? Pius VI. tat alles, auch noch auf seinem Totenbett, um die Zukunft der Kirche zu sichern. Er hatte Konstitutionen zur Sicherung des Papsttums erlassen. Man einigte sich auf ein Konklave auf der Insel San Giorgio bei Venedig. Kaiser Franz II. protektierte und zahlte das Konklave. Am 14. März 1800 wählte es Kardinal Chiaramonti, einen Benediktiner, zum Papst. Das Papsttum hatte die Revolution überlebt. Chiaramonti sorgte bereits als Bischof von Imola für Aufmerksamkeit, weil er Demokratie akzeptierte.

Anfang Juli 1800 kehre Pius VII. nach Rom zurück. Dies war möglich geworden, weil sich bereits ab November 1799 durch Napoleons Staatsstreich eine Entspannung auf religiöser Ebene anbahnte. Napoleon bekräftigte in einer Rede vor der Mailänder Geistlichkeit vom 5. Juli 1800, dass er der katholischen Kirche wieder eine neue Rolle zukommen lassen wolle. Er brachte seine Überzeugung zum Ausdruck, dass „diese Religion die einzige sei, welche einer wohlgeordneten Gesellschaft das wahre Glück verschaffen und die Grundlagen einer guten Regierung befestigen könne“ (Rede Napoleons an die Mailänder Pfarrer vom 5. Juni 1800, in: PFLIEGLER, Michael (Hg.), Dokumente zur Geschichte der Kirche).

In der Antrittsenzyklika „Diu satis“ vom 15. Mai 1800 machte Pius VII. sein anti-revolutionäres Programm deutlich, ohne die Französische Revolution explizit zu benennen oder zu verurteilen. Er lobte stattdessen die Weisheit und Festigkeit Pius VI., der jeden Storm überstanden hätte. Nun gelte es Trost und Fürsorge den Staaten, Städten und ländischen Gegenden zu geben, die angegriffen und zerstört wurden. Bücher, die offen die Lehre angriffen sollten verbrannt werden. Außerdem sollen der Kirche eigene Gesetze zugestanden werden und niemand dürfe der Kirche ihre Freiheit nehmen. Weiterhin wird beklagt, dass der Kirche Eigentum und Güter geraubt wurden. Erst am Ende wird namentlich von den „Gefühlen für meine Kinder, das französische Volk“ gesprochen, für die Pius VII. sein Leben gäbe, wenn es ihrer Sicherheit diente.

Im Konkordat von 1801 wurde schließlich die „katholische, apostolische und römische Religion“ als „Religion der großen Mehrheit der französischen Bürger“ anerkannt. Der Papst konnte sich nicht durchsetzen, die katholische Religion als „dominierend“ anerkennen zu lassen, so einigte man sich auf diese „Kompromißformulierung“. Damit war eine Privilegierung der katholischen Kirche im Konkordat nicht gegeben, stattdessen wurde die republikanische Religionsfreiheit nicht angetastet, Rom musste die Gleichheit anderer Religionen bzw. Konfessionen stillschweigend hinnehmen.

Im Mai 1804 wurde Napoleon zum Kaiser der Franzosen ausgerufen. Zu seiner Salbung am 2. Dezember reiste Pius VII. nach Paris, ein Novum in der Kirchen- und Kaisergeschichte. Der Papst hoffte sowohl auf eine Abmilderung der organischen Artikel, als auch auf eine Stärkung der antirevolutionären Politik. Waren nun die liberalen Menschenrechte, als wesentliche Ideologie der Französischen Revolution, passé? Zur Rücknahme der neuen Rechte kam es nicht. Die Menschenrechte, wie die Religionsfreiheit, blieben als unumkehrbare Errungenschaften der Moderne erhalten. Die Menschenrechte überlebten die Revolution und Napoleon. Das zeigt die Senatsverfassung vom April 1814, die die Wiederherstellung der Bourbonenmonarchie anstrebe.

Pius VII. opponierte bereits im April 1814, als er von der neuen Verfassung erfuhr, gegen deren Inhalte. In seinem Apostolischen Brief „Post Tam Diuturnuas“ an den Bischof von Troyes vom 29. April 1814 lobte er zwar die Wiederherstellung der Monarchie eines Nachkommen des „rumreiches Geschlechts, das einst den heiligen König Ludwig hervorgebracht hat“, kritisierte aber einen fehlenden Gottesbezug und die Nichterwähnung des Ruhmes und der Würde der katholischen Kirche, ja dass diese „mit Schweigen übergangen“ würde. Was dem Papst aber „einen noch weit schwereren und bitteren Schmerz“ bereitete, war die in Artikel 22 garantierte Konfessions- und Gewissensfreiheit, vor allem der damit verbundene „Schutz und Beistand“ von „Predigern dieser sogenannten Konfessionen“. Diese Rechte schlügen eine „tödliche Wunde“ in die katholische Kirche Frankreichs.

Die Wahrheit werde mit dem Irrtum verwechselt, die Kirche als makellose Braut Christi werde auf eine Stufe mit häretischen Sekten gestellt. Dadurch würden deren Irrtümer „toleriert und begünstigt“. Zur abschließenden Begründung zitierte er aus Augustinus Schrift „De Haeresibus“, dass es eine absurde und Häresie sei zu behaupten alle Häretiker seien auf dem rechten Weg und sagten die Wahrheit.

Ebenfalls kritisierte der Papst die in Artikel 23 garantierte Pressefreiheit, da diese dem Glauben und den Sitten den „größten und verderblichsten“ Gefahren aussetze. Dieses Freiheitsreicht diene gerade dazu, Revolten zu entfachen, was „angesichts der Bosheit der Menschen auch heute noch zu befürchten“ sei. Die Verfassung füge in ihrer derzeitigen Form der katholischen Kirche eine „beinahe unheilbare Wunde“ zu. Ob es am Brief der Papstes lag oder andere Gründe hatte, die vom König in Geltung gesetzte Verfassung „Charte constitutionnelle“ vom 4. Juni 1814 war eine Mischung zwischen liberaler und restaurativer Politik. Sie garantierte auf der einen Seite Religions- (Art. 5), Meinungs- und Pressefreiheit (Art. 8). Allerdings wurde auf der anderen Seite die katholische Religion zur Staatsreligion erhoben (Art. 6) und die „Diener“ der katholischen Religion erhielten wie die aller anderen christlichen Religionen ihre Besoldung vom König (Art. 7).

Die Kirchenpolitik auf dem Wiener Kongress 1815 bis zum Tode Pius VII. 1823 wurde meistens von Ercole Consalvi geleitet. Ideell bestand er auf der Souveränität des Papstes, der Restauration des Kirchenstaates und der Verbindung von Thron und Altar, er verschrieb sich im Geiste der Gegenrevolution, aber hatte auch ein klares Auge für die Realpolitik. Damit verbunden war die Einsicht, dass die Veränderungen im Zuge des Französischen Revolution nicht rückgängig zu machen waren und man sich mit der neuen Zeit soweit als möglich abzufinden habe. So wurden auch die neuen Freiheitsideen dazu benutzt, die Lage der Katholiken, wo sie in der Minderheit waren, zu verbessern. Es galt die katholische Identität in einer neuen Epoche zu wahren, in der sich Politik und Religion immer weiter voneinander trennten.

Bis zum Zweiten Vatikanischen Konzil (1962-1965) blieb für die Kirche der augustinische Satz leitend, den Gregor XVI. in der Enzyklika „Mirari Vos“ (1832) wiedergab: „Aber was für einen schlimmeren Tod kann es für die Seele geben als die Freiheit des Irrtums?“. Demnach ist Wahrheit erkennbar und heilsnotwendig. Aus der Sorge um jede einzelne Seele begründet sich ein Recht der Wahrheit, das Freiheit zum Irrtum nicht zulassen darf. Ein Verständnis, das im Widerspruch zum Liberalismus der Moderne steht. Die Moderne klammert die Wahrheitsfrage aus. In der Moderne wird nicht die Wahrheit, sondern die Person zum Rechtsträger. Wenn Freiheit aber nicht in Willkür und Wahnsinn enden soll, kommt man ohne Wahrheit nicht aus.


Quellen und Literatur:

  • Pius VI. Breve Quod aliquantum vom 10. März 1791, in: Die katholische Sozialdoktrin in ihrer geschichtlichen Entfaltung, Bd. 3 (Lateinisch/Deutsch), S. 2652-2729.
    • Vor dem Breve Quold aliquantum gab es bereits kleinere Äußerungen, die eine Opposition zur Zivilkonstitution deutlich machten, jedoch ist das Breve die erste umfassende und  öffentlich wirksame gewesen. Vgl. dazu Pastor, Ludwig von, Geschichte der Päpste seit dem Ausgang des Mittelalters Bd. 16,3: Geschichte der Päpste im Zeitalter des fürstlichen Absolutismus von der Wahl Benedikts XIV. bis zum Tode Pius‘ VI. (1740-1799). Dritte Abteilung Pius VI. (1775-1799), Freiburg i. B. 1933, S. 475-477.
  • Schulin, Ernst, Die Französische Revolution, München 52013.

Siehe auch:

7 Kommentare

  1. Ich glaube wir können alle froh sein das Napoléon so abgekocht war denn ohne ihn hätte es weiter Cristenverfolgung gegeben . Er hat der Kirche wieder eine gewisse Stellung gegeben . Allerdings hätte davon ausgehend. Die Modernen Irrtümer verbieten sollen .

  2. Einfach katholisch 14.03.2022

    Die „Französische Revolution“ war der erste groß angelegte und leider auch – zumindest teilweise-erfolgreiche Versuch, das Königtum Jesu Christi in Staat, Gesellschaft und Familie zu beseitigen, Jesus Christus aus dem Herzen der Menschen zu reißen und ihn durch den Götzen menschlichen Autonomiestrebens zu ersetzen. Das „Volk,“ in dessen Namen diese Revolution geführt wurde, hatte von Anfang an nur die Rolle eines uneingeweihten Statisten, der von seinen freimaurerisch-aufgeklärten Regisseuren für die Interessen der durch Handel und Geschäftemacherei reich gewordenen Bourgeoisie benutzt wurde. So unvollkommen und sündhaft das „ancien régime“ auch gewesen sein mag, es hat doch nie aus dem Blick verloren, dass eine gerechte, friedliche und beständige Gesellschaft auf dem Königtum Jesu Christi in Staat, Politik und Privatleben gegründet sein muss.
    Marion Sigaut, eine französische Historikerin, hat in ihren Büchern und Vorträgen, den epochalen Paradigmenwechsel, dessen giftige Früchte wir heute zur vollen Reife gekommen sehen, eindrucksvoll beschrieben.

  3. Jedenfalls sollte seit der Französischen Revolution klar sein, dass die Proklamation von Menschenrechten nicht geeignet ist, um Massenmorde zu verhindern.

  4. Der tiefere Sinn des Artikels ist mir nicht klar. Er stellt eine Entwicklungsstufe dar, die mit dem neuen
    Selbstbewusstsein den Menschen im 15. Jahrhundert beginnt, und in der hier dargestellten revol.
    Phase entartet durch die Entmachtung der Kirche, durch Massenmord und Einführung von Freiheiten,
    die wir heute doch eher NICHT missen wollen. (Religions- und Pressefreiheit, Demokratie statt Kö-
    nigsherrschaft.) Etwas früher als die Revolution stellt die amerikanische Verfassung den Menschen das
    Recht des „Strebens nach Glück“ aus. Das ist doch zunächst etwas Positives und ein Kontrastpro-
    gramm zum „Jammertal“. Die positiven Aspekte der Aufklärung dürfen bei dem hier gezeichneten
    Schreckensbild nicht unterschlagen werden!!! Die Verbindung von staatlicher Macht und Religion
    über Jahrhunderte hinweg war nicht ohne Gewalt und diversen Entartungen gegen den biblischen Geist

    • Positive Aspekte? Und „Königsherrschaft“ nennt sich Monarchie und die war zum Großteil der Zeit besser als diese Augenwischerei von „Demokratie“.

    • „…Einführung von Freiheiten die wir heute doch eher nicht missen wollen. (Religion- Pressefreiheit, Demokratie statt Königsherrschaft)
      Von den besagten Einführungen ist ja nicht mehr viel übriggebliebene. Weder Religions- noch Pressefreiheit, ja nicht malMeinungsfreiheit herrscht in unserem Land, wohl im gesamten Westen. Und was ist mit der Demokratie? Sie ist zu einer Dystopie entartet. Okkupiert von herrschenden kleinen mächtigen Cliquen. Sie ist zu einem Instrument deren Herrschaft geworden, nicht der des Volkes. Im Gegenteil dieses wird in seiner Gesamtheit mit Demokratie beherrscht und entrechtet. Auch ihr genannter Gegensatz die „Königsherrschaft“ ist negativ besetzt. Jesus selbst bezeichnet sich als ein König und Herrscher eines Königreiches, wenn er dieses auch Nicht von dieser Welt sah. Alle Totalitarismen des 20. und 21. Jahrhunderts, gerade die aktuelle, wirft die Anfrage auf, was soll an einer Königsherrschaft schlecht sein?

    • Ich denke das Ancien Règime hat das bekommen was es gesäht hat . Schon 100 Jahre vor 1789 hat man Gott in Frankreich aus den Herzen geschrieben . Denken wir nur an Philippe I von Orléans (Bruder Ludwig XIV) , der eine Frau sein wollte,offener Atheist war und ohne Gewissensbisse seine Homosexualität ausgelebt hat . Oder im Adel in Versailles war damals auch Freimauerei, Schwarze Messen ,Sodomie , Ketzerei , Ehebruch weit verbreitet . Es gab damals fast keinen Adeligen der nicht irgendeinen Ehebruch begangen hat . Man sieht die Revolution war lediglich das Symptom der heutigen „Werte“ jedoch keineswegs die Begründung.Auch in den anderen Höfen gab es nur Ehebruch und Freimaurerei im Rokoko.Aber das ist eigentlich nicht so schlimm ,schlimmer wird es erst wenn die Ketzterei ihren Weg in die Kirche findet , was seit den 50er Jahren passiert ist .

Kommentieren Sie den Artikel

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.

Hat Ihnen der Artikel gefallen?

Mit Ihrer Spende können Sie dafür sorgen, dass es noch mehr davon gibt:

Neueste Artikel

Meistgelesen